AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Kartenvorverkauf

Einleitung

Der Freunde der alten Ziegelei e. V. bietet auf dieser Internetseite und an seinen Vorverkaufstellen Eintrittskarten für Konzerte und andere Veranstaltungen an.

A. Geltung

Für alle Bestellungen, den Verkauf und die Lieferung von Eintritts­karten betreffen, gelten ausschließlich die nachfolgenden allge­meinen Geschäftsbedingungen des Freunde der alten Ziegelei e. V. Für die Richtigkeit der Daten auf der Internetseite wird keine Gewähr übernommen.

B. Vertragsabschluss

Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald dieser zum Abschluss des Bestellvorgangs auf „Bestellen“ geklickt hat. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Freunde der alten Ziegelei e. V. kommt erst mit dem Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung zustande.

Durch den Erwerb von Eintrittskarten kommen vertragliche Bezie­hungen im Hinblick auf den Veranstaltungsbesuch aus­schließlich zwischen dem Karteninhaber (Kunden) und dem Veranstalter zustande.

Sofern der Freunde der alten Ziegelei e. V. nicht selbst Veranstalter ist, vermittelt er nur namens und im Auftrag des jeweiligen Veranstalters den Veranstaltungsvertrag. Möglicherweise gelten für diese rechtl­ichen Beziehungen zwischen dem Kunden und dem (Fremd)Veran­stalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des (Fremd)Veranstalters.

C. Preiszusammensetzung und Zahlung

Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des Ticketpreises und der Versandkosten an den Freunde der alten Ziegelei e. V. Dieser ergibt sich aus der Bestellung des Kunden.

D. Widerrufs- und Rückgaberechte

Beim Kauf von Eintrittskarten liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312b BGB vor. Das bedeutet, dass ein Widerrufs- und Rückgaberecht ausgeschlossen ist. Jede Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Erhalt der gesonderten Annahmebestätigung des Freunde der alten Ziegelei e. V. bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Karten. Das Kündigungsrecht gem. § 649 BGB ist ausgeschlossen.

E. Haftungsbeschränkungen

Ausschluss des Rücktritts Ausschluss des Rücktritts bei bestimmten bei bestimmten Pflichtverletzungen Pflichtverletzungen

  1. Der Freunde der alten Ziegelei e. V. haftet in jedem Fall unbe­schränkt nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Haftung für Schäden aus der Verletzung einer Garantie ist unbeschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Freunde der alten Ziegelei e. V. auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  2. Das Recht des Kunden, sich wegen einer nicht vom Freunde der alten Ziegelei e. V. zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Eintrittskarte bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen, ist ausgeschlossen.
  3. Soweit die Haftung des Freunde der alten Ziegelei e. V. nach den vorstehenden Absätzen ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung ihrer Erfüllungs- und Verrichtungs­gehilfen.

F. Datenschutz und Datenverarbeitung

Der Freunde der alten Ziegelei e. V. bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Daten­schutz­bestimmungen. Der Freunde der alten Ziegelei e. V. ist befugt, diese Daten an von ihm mit der Abwicklung des Kaufvertrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit die geschlossenen Verträge erfüllt werden können.

G. Schlussklauseln

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung, Leistung und Zahlung ist Twistringen, sofern der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
  3. Ist der Kunde Kaufmann, so ist ausschließlicher (auch inter­nationaler) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten Twistringen. Dies gilt im Falle von grenzüberschreitenden Verträgen auch für Nichtkaufleute. Der Freunde der alten Ziegelei e. V. behält sich das Recht vor, auch jedes andere international zuständige Gericht anzurufen.
  4. Ist bzw. wird eine der vorstehenden Klauseln unwirksam, so bleiben die übrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtswirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel entspricht.